Wie funktioniert das eigentlich mit der VG Wort?

Eine der Möglichkeiten, als Blogger ein wenig Geld zu verdienen, ist die Anmeldung der Artikel bei der VG Wort. Das Verfahren scheint auf den ersten Blick ein wenig kompliziert zu sein und schreckt deswegen viele ab. Wenn man aber erst einmal die ersten Artikel gemeldet hat, stellt man schnell fest, dass man Routine bekommt und alles halb so wild ist.

Die Anmeldung

Das Meldeverfahren heißt T.O.M., Texte online melden. Auf dieser Seite muss man sich zunächst online registrieren. Die Meldung muss man sich dann ausdrucken, unterschreiben und per Post an die VG Wort schicken.

Sobald Ihr Eure Karteikartennummer erhaltet, könnt Ihr loslegen.

Welche Texte kann man melden?

Das kann sich ändern (Newsletter abonnieren!), im Moment sind dies die Kriterien:

  • Länge: mindestens 1.800 Zeichen incl. Leerzeichen
  • Leserzahl: Die Texte müssen den Mindestzugriff erreicht haben. Wie hoch der gerade gültige Mindestzugriff ist, wird immer Ende Mai/Anfang Juni des darauffolgenden Jahres festgelegt. Abrufe aus dem Ausland oder von Suchmaschinen werden dabei beispielsweise nicht gezählt.

Wie viel Geld bekommt man pro Artikel?

Auch das wird jährlich neu festgelegt. Da immer mehr Blogger mit immer mehr Artikeln teilnehmen (jedenfalls ist das meine Vermutung) sinkt der Betrag von Jahr zu Jahr.

Ausschüttung 2011 für 2010:

1.500 – 2.999 Zugriffe Euro 15,00 (2010:Euro 20,00; 2009: Euro 30,00)

Ab 3.000 Zugriffe Euro 20,00 (2010: Euro 25,00; Euro 2009: 40,00)

Ab 10.000 Zugriffe Euro 25,00 (2010:Euro 30,00)

Dies sind die Zugriffe eines Jahres, die Zählung beginnt jedes Jahr (automatisch) wieder bei null.

Texte melden

Ihr müsst unbedingt beachten, jeden einzelnen Text zu melden, nicht das gesamte Blog. Und so geht’s:

  • Bei T.O.M. einloggen.
  • Unter METISZählmarkenbestellung Zählmarken bestellen (1-100) auf einmal, insgesamt 1000/Jahr.
  • Beim Bestellen mehrerer Zählmarken auf einmal die Zählmarkenliste downloaden (am besten als CSV-Datei, die man in Excel weiterbearbeiten kann. Aus meiner Sicht nicht so günstig ist die PDF-Datei, von der man die Codes hinterher mühselig abtippen muss). Dann als Excel-Datei abspeichern und weiterbearbeiten, z. B. die URL des Beitrags ergänzen.
  • In der HTML-Ansicht des Blogs die Zählmarke eingeben.
  • Hier öffne ich in einem weiteren Tab T.O.M noch einmal, damit ich einfacher hin- und herkopieren kann. Unter Zählmarkenrecherche den dazugehörigen privaten Identifikationscode eingeben, auf Recherche klicken.
  • Webbereich anlegen klicken.
  • Noch einmal Webbereich anlegen klicken. (Warum man das zweimal machen muss, gehört zu den ewigen Rätseln der VG Wort.)
  • URL eingeben (Unbedingt den Permalink! Vorsicht, wenn ihr den Artikel erst später veröffentlicht, ändert sich bei WordPress das Datum im Permalink, also den Webbereich erst dann anlegen!)
  • Im Normalfall Speichern klicken, dann habt Ihr es geschafft. Oder Weitere Recherche, wenn Ihr noch weitere Artikel angeben wollt.
  • Sollte sich die URL ändern, beispielsweise durch einen Blogumzug, könnte ihr die Eingabe später bearbeiten: auf URL hinzufügen klicken und neue URL eingeben.

Für Neugierige

Unter Zählmarkenübersicht hat man die Möglichkeit, sich anzeigen zu lassen

  • Mindestzugriff bereits erreicht, aber noch keine Meldung erstellt. Wie hoch der Mindestzugriff ist, wird aber immer erst im Mai/Juni festgelegt, vorher steht da auch nichts.
  • Texte mit anteiligem Mindestzugriff (ohne Meldung). Diese Texte müssen mindestens 10.000 Zeichen lang sein.
  • mit Zählerstart: etwa 1 oder 2 Tage nach Einbau wird der Zählerstart angezeigt, gezählt wird aber schon von Anfang an. Heißt es jedenfalls.
  • ohne Zählerstart: noch nicht oder ganz frisch verwendete Zählmarken.

Der Zähler startet jedes Jahr automatisch neu.

Mindestzugriff erreicht?

Dann ist es so weit, Ihr bekommt Post von der VG Wort und könnt die Meldung erstellen. Dazu müsst Ihr den privaten Identifikationscode eingeben. Unter Zählmarkenübersicht könnt ihr den Code anklicken und seht dann die dazugehörige URL.

Linktipp

Eine sehr ausführliche (aber nicht mehr ganz aktuelle) Anleitung findet Ihr auf dem Blog „Berufung selbststaendig“ von Elke Fleing, damit habe ich es auch gelernt. Sie erklärt auch Sonderfälle, was man macht, wenn ein Text auf einer fremden Website veröffentlicht oder was Journalistinnen beachten müssen.

Wenn ihr also viele Blogleser habt, solltet ihr die Mühe nicht scheuen, das kann sich läppern – viel Erfolg!

PS 02.09.12: Ich war mir ja nicht sicher, was es mit dem anteiligen Mindestzugriff auf sich hat. Diese Frage wurde für viele Blogger bei den aktuellen Meldungen relevant. CouchCat hat sich bei der VGWort erkundigt und erklärt in diesem Blogpost sehr verständlich, was es damit auf sich hat. (Danke!) Irgendwie hat das was von einer unendlichen Geschichte – immer, wenn man denkt, jetzt hätte man es kapiert, denkt sich die VG Wort etwas Neues aus.

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  1. Pingback: Blog-Umzug: geschafft! - GeschichtenAgentin

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